Kieferorthopädie

Kieferorthopädie

Zahnstellung schonend korrigieren

Zahnspange, Brackets und Co.

Die Zahnstellung und Kieferform sind bei jedem Menschen ganz individuell und manchmal gibt es kleine oder auch größere Abweichungen in Form und Stellung, diese Abweichungen können durch die moderne Kieferorthopädie schonend korrigiert werden.

Ursache
Gründe für eine andere Zahnstellung und Kieferform können sehr unterschiedliche sein. Meist ist dies erblich begründet, kann jedoch auch durch äußere Faktoren, wie Daumenlutschen, abweichendes Schlucken, veränderte Nasenatmung oder längeren Schnullergebrauch bedingt sein. Auch ein früher Verlust von Milchzähnen oder bleibenden Zähnen kann die Zahn- und Kieferentwicklung beeinflussen.
Wann?
Die Korrektur der Zahnstellung kann in jedem Alter erfolgen, jedoch meist im Teenageralter.

Wie?
In der Kieferorthopädie werden ganz unterschiedliche Methoden und Zahnspangen verwendet, diese können lose im Mund sitzen und herausgenommen werden oder an den Zähnen fest verankert sein, auch mit speziellen transparenten Kunststoffschienen können Zähne korrigiert werden. Oftmals kommt eine Kombination verschiedener Techniken zum Einsatz um bestmögliche Ergebnisse zu erreichen.
Was übernimmt die Kasse?

Die Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung bei Patienten zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr werden von der Krankenkasse übernommen. Behandlungen, die über das Angebot des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, müssen die Patienten selbst finanzieren. Hierzu können beispielweise gehören: Kosten für spezielle zahnfarbene oder selbstligierende Brackets, Lingualtechnik, hochelastische Drähte aus Speziallegierungen, Funktionsanalyse und Glattflächenversiegelung.

Grundsätzlich zahlt die Krankenkasse nur für ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien, deren Korrektur aus medizinischen Gründen notwendig bzw. dringend erforderlich erscheint.

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, die nach Beendigung des 18. Lebensjahres begonnen wird, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen - nicht.
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